Allgemeine Mietbedingungen
SAS Neo-NOMAD — Handelsregister Aix-en-Provence 102 650 470 000 10 — 1 Ter chemin des Pachons, 13820 Ensuès-la-Redonne, Frankreich. Gültig ab 1. Juli 2026.
Präambel — Begriffsbestimmungen
Die Übernahme des Fahrzeugs oder die Unterzeichnung des Mietvertrags gilt als vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Mietbedingungen (die „AMB“).
Für die Auslegung dieser AMB haben die nachstehenden, groß geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung:
- „Vermieter“: Neo-NOMAD, vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 5.000 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Aix-en-Provence unter der Nummer 102 650 470 000 10, mit Sitz in 1 Ter chemin des Pachons, 13820 Ensuès-la-Redonne, Frankreich.
- „Mieter“: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind, und die mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließt.
- „Fahrzeug“: das dem Mieter vom Vermieter überlassene Wohnmobil, wie im Vertrag bezeichnet.
- „Vertrag“: der zwischen Vermieter und Mieter geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser AMB, des Buchungsformulars und des Übergabeprotokolls.
- „Paket“: eines der vom Vermieter angebotenen und vom Mieter gewählten Reisepakete, definiert in Artikel 3.
- „Selbstbeteiligung“: die vom Mieter unter den in Artikel 7 angebotenen Stufen gewählte Höhe der Versicherungs-Selbstbeteiligung.
- „Ausstattung und Optionen“: die das Fahrzeug ergänzenden Gegenstände, Zubehörteile und Zusatzleistungen, kostenlos enthalten oder gegen Aufpreis angeboten, definiert in Artikel 9.
- „Kaution“: der in Artikel 6 genannte Betrag.
Artikel 1 — Gegenstand
Diese AMB regeln die Bedingungen, unter denen der Vermieter dem Mieter ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zu ausschließlich privaten, familiären und nicht beruflichen Zwecken überlässt, sowie die gegebenenfalls zugehörige Ausstattung und Optionen.
Der Mieter bestätigt, diese AMB vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben — gemäß der allgemeinen vorvertraglichen Informationspflicht nach Artikel 1112-1 des französischen Zivilgesetzbuchs und Artikel L. 111-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs — und sie vorbehaltlos angenommen zu haben.
Artikel 2 — Voraussetzungen für die Anmietung
- Mindestalter 21 Jahre (bzw. 25 Jahre bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen oder mit großen Abmessungen).
- Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B, der vor mehr als 5 Jahren erworben wurde.
- Vorlage von: Führerschein, gültigem Ausweisdokument, Wohnsitznachweis, der nicht älter als 3 Monate ist, sowie eines auf den Hauptfahrer lautenden Zahlungsmittels für die Kaution.
- Jeder zusätzliche Fahrer ist im Vertrag anzugeben und muss dieselben Voraussetzungen erfüllen.
Werden am Abfahrtstag nicht sämtliche Unterlagen vorgelegt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern; die Buchung gilt dann als Stornierung durch den Mieter (siehe Artikel 5).
Artikel 3 — Buchung, Pakete und Zahlung
Die Buchung wird mit Zahlung einer Anzahlung von 40 % des Gesamtmietpreises (einschließlich Paket, Selbstbeteiligung und Optionen) und der Annahme dieser AMB verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor dem Abfahrtsdatum fällig. Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Abfahrt ist der Gesamtbetrag bei Buchung fällig.
Der Vermieter informiert den Mieter vor Vertragsschluss über sämtliche Tarife für das Paket, die Selbstbeteiligung, die Kilometerpauschale und die Optionen sowie über die in Artikel 10 genannte Wiederbeschaffungswert-Tabelle für Ausstattung und Optionen, insbesondere durch deren Veröffentlichung auf www.neo-nomad.com und ihre Zusammenfassung im Vertrag.
Bei der Buchung wählt der Mieter eines der folgenden Pakete, deren Inhalt und Richtpreis — vom Vermieter aktualisierbar — wie folgt lauten:
| Paket | Preis | Inhalt |
|---|---|---|
| Paket Liberté Nomad | Inbegriffen | Willkommenskorb: eine Feinkostauswahl regionaler Erzeugnisse; ein Paket ohne Zwänge, gedacht für eigenständige Mieter. |
| Paket Expérience Nomad | Preis des Pakets Liberté Nomad + 350 € | Feinkost-Willkommenskorb + digitales, zu 100 % auf den Geschmack des Mieters zugeschnittenes Roadbook; ein maßgeschneidertes, exklusives Paket. |
| Paket Outdoor Nomad | Inbegriffen | Willkommenskorb „Energie“; der Neo-NOMAD Carnet-Führer kann als Option hinzugefügt werden (siehe Artikel 9.4); ein Paket für sportliche Mieter. |
Ohne ausdrückliche Wahl gilt standardmäßig das Paket Liberté Nomad.
Artikel 4 — Kein Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L. 221-28, 12° des französischen Verbrauchergesetzbuchs steht dem Mieter das vierzehntägige (14) Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge nicht zu, da es sich um eine zu einem bestimmten Termin zu erbringende Mietleistung handelt. Der Mieter bestätigt, vor Vertragsschluss über diesen Ausschluss informiert worden zu sein. Die geltenden Stornobedingungen sind in Artikel 5 geregelt.
Artikel 5 — Stornierung und Änderung
Bei Stornierung durch den Mieter werden die für die Miete, das Paket, die optionale Selbstbeteiligung und die gebuchten Optionen (Artikel 9) gezahlten Beträge nach folgender Staffel einbehalten:
| Frist vor Abfahrt | Einbehaltener Betrag |
|---|---|
| Mehr als 60 Tage | Pauschale Bearbeitungsgebühr für die Stornierung: 95 € |
| Zwischen 60 und 30 Tagen | 50 % des Gesamtmietpreises |
| Zwischen 30 und 15 Tagen | 75 % des Gesamtmietpreises |
| Weniger als 15 Tage / Nichterscheinen | 100 % des Gesamtmietpreises |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er bei einem Versicherer seiner Wahl eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung abschließen kann. Bei Stornierung durch den Vermieter (außer bei höherer Gewalt) werden sämtliche vom Mieter gezahlten Beträge vollständig erstattet.
Artikel 6 — Kaution
Bei Übergabe des Fahrzeugs wird eine Kaution in Höhe von 3.000 € durch Kartenvorautorisierung (nicht belasteter Abdruck) oder per Scheck gestellt. Die im Schadensfall geltende Selbstbeteiligung richtet sich nach der vom Mieter gemäß Artikel 7 gewählten Stufe.
Die Kaution dient gegebenenfalls und in dieser Reihenfolge der Deckung von: der gemäß Artikel 7 einbehaltenen Selbstbeteiligung, den Kosten für Reparatur oder Ersatz von Ausstattung und Optionen gemäß Artikel 10, den Reinigungskosten gemäß Artikel 15, fehlendem Kraftstoff oder Gas, einer nicht entleerten WC-Kassette, jeder Überschreitung der Kilometerpauschale gemäß Artikel 8, Verzugsstrafen sowie während der Mietdauer angefallenen und vom Mieter nicht beglichenen Bußgeldern.
Übersteigt der vom Mieter geschuldete Gesamtbetrag die Kaution, insbesondere nach Artikel 10, wird der Restbetrag dem Mieter unter den Bedingungen jenes Artikels und gegen Vorlage der entsprechenden Belege in Rechnung gestellt.
Werden im Rückgabeprotokoll keine Schäden festgestellt und steht kein Betrag mehr offen, wird die Kaution innerhalb von höchstens 15 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs vollständig erstattet.
Artikel 7 — Versicherung und Selbstbeteiligung
Das Fahrzeug ist vom Vermieter haftpflicht- und kaskoversichert, im Rahmen und in den Grenzen der vom Vermieter abgeschlossenen Police. Diese Versicherung und die vom Mieter gewählte Selbstbeteiligung decken ausschließlich das Fahrzeug und seine Originalausstattung; sie erstrecken sich nicht auf die in Artikel 9 genannte Ausstattung und Optionen, deren eigene Haftungsregelung in Artikel 10 festgelegt ist.
Bei der Buchung wählt der Mieter eine der folgenden drei Stufen der Selbstbeteiligung; jede bestimmt die von ihm zu tragende Restselbstbeteiligung bei einem selbstverschuldeten Schaden oder einem Schaden ohne festgestellten Dritten am Fahrzeug und kann einen täglichen Aufpreis nach sich ziehen:
| Stufe | Betrag | Enthaltene Leistungen | Tarif |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung ZEN | 2.000 € | Schäden aller Art durch Unfall, Brand, Diebstahl, Naturkatastrophen und Vandalismus | Kostenlos (inbegriffen) |
| Selbstbeteiligung CONFORT + | 1.000 € | Leistungen der Stufe ZEN + Reparatur (ohne Ersatz) von Verglasung und Reifen | 25 €/Tag |
| Selbstbeteiligung PREMIUM | 500 € | Leistungen der Stufe CONFORT + + Ersatz von Verglasung und Reifen + Originalzubehör des Herstellers | 45 €/Tag |
Ohne ausdrückliche Wahl des Mieters gilt standardmäßig die Selbstbeteiligung ZEN. Die gewählte Stufe und der entsprechende Betrag sind im Vertrag angegeben.
Sofern die Versicherungspolice oder die gewählte Stufe nichts anderes bestimmt, sind insbesondere ausgeschlossen: persönliche Gegenstände; Reifen und Felgen ohne festgestellten Anstoß (außer bei Stufe PREMIUM); Spiegel, Dachluken und Fenster bei unsachgemäßem Gebrauch; die in Artikel 9 genannte Ausstattung und Optionen; sowie jeder Schaden, der aus einem Verstoß gegen diese AMB resultiert.
Der Mieter verliert unabhängig von der gewählten Stufe den Versicherungsschutz bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei falschen Angaben, bei einem nicht im Vertrag angegebenen Fahrer oder bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AMB; in diesen Fällen bestimmt sich seine finanzielle Haftung nach Artikel 17.
Artikel 8 — Kilometerpauschale
Der Mietpreis umfasst eine Kilometerpauschale von 1.500 km für die gesamte Mietdauer, also 150 km pro Miettag bei einer Buchung von 10 Tagen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Jede Überschreitung dieser Pauschale wird zum jeweils gültigen Tarif berechnet, der im Vertrag und/oder auf www.neo-nomad.com zum Zeitpunkt der Buchung angegeben ist, nämlich 0,35 € je zusätzlichem Kilometer. Vor der Abfahrt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann der Mieter gegen den entsprechenden Aufpreis eine höhere Kilometerpauschale buchen.
Artikel 9 — Zusätzliche Optionen und Ausstattung
Ergänzend zur Fahrzeugmiete kann der Mieter bei der Buchung oder vor Ort nach Verfügbarkeit die folgenden kostenpflichtigen Optionen buchen; sie werden zum am Buchungstag gültigen Tarif berechnet, wie auf www.neo-nomad.com angegeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Buchung einer Option die in Artikel 10 beschriebenen Obhuts- und Rückgabepflichten begründet.
9.1 Sport & Freizeit
| Option | Mietpreis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Paddleboard | 50 € | Miete eines Paddleboards für 2 Personen, geliefert mit zwei Paddeln, einer Pumpe und einem wasserdichten Sack. |
| Paddle-Sitz | 5 €/Tag (max. 40 €) | Am Paddleboard befestigter Sitz, für mehr Komfort beim Paddeln im Sitzen. |
| E-Bike | 20 €/Tag (max. 150 €) | Miete eines Unisex-E-Bikes. |
9.2 Babys und Kinder (Komfort & Sicherheit)
| Option | Mietpreis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Bettgitter für Baby/Kind | 20 € | Sicherheitsgitter gegen Herausfallen. |
| Reisebett-Zelt für Babys | 35 € | Für Kinder von 0 bis 2 Jahren; schnell aufgebaut; mit Unterdecke und Transporttasche. |
| Babyschale | 8 €/Tag | ISOFIX-Befestigungen je nach gewähltem Fahrzeugmodell. |
| Kindersitz | 8 €/Tag | ISOFIX-Befestigungen je nach gewähltem Fahrzeugmodell. |
9.3 Serviceleistungen
| Option | Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Reinigungspauschale | 125 € | Siehe Artikel 15. |
| Fahrzeugübernahme außerhalb der Öffnungszeiten | 45 € | Übernahme des Fahrzeugs an der Station außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, vorbehaltlich Verfügbarkeit und vorheriger Zustimmung des Vermieters. |
| Fahrzeugrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten | 45 € | Rückgabe des Fahrzeugs an der Station außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, vorbehaltlich Verfügbarkeit und vorheriger Zustimmung des Vermieters. |
9.4 Neo Guides
| Option | Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| Neo Guide | 12 € | Praktischer Führer mit der lokalen Expertise des Vermieters (Routen, Geheimtipps), der dem Mieter das eigenständige Reisen erleichtert. |
Jede vom Mieter bestellte Option ist mit ihrer Aufnahme in die Buchung fest und verbindlich; ihr Preis wird dem Gesamtmietpreis hinzugerechnet und nach Artikel 3 beglichen. Der Vermieter behält sich vor, Liste und Tarif der angebotenen Optionen jederzeit zu ändern; für den Mieter gelten die zum Zeitpunkt seiner Buchung geltenden Bedingungen.
Das Fahrzeug ist darüber hinaus ohne Aufpreis mit Folgendem ausgestattet: Campingtisch, Campingstühle (einer pro Person), Außenteppich, Auffahrkeile, komplettes Geschirrset, Kaffeemaschine, Heißluftfritteuse, Handtücher (ein Satz pro Person), Bettlaken und Kopfkissen (ein Laken pro Schlafplatz, ein Kissen pro Person) sowie ein Reinigungsset (nachfolgend in der Definition „Ausstattung und Optionen“ enthalten). Vorhandensein und Zustand dieser Gegenstände werden im Protokoll gemäß Artikel 11 überprüft.
Artikel 10 — Haftung für Ausstattung und Optionen
Der in Artikel 9 genannte Mietpreis einer Option entspricht ausschließlich der vorübergehenden Überlassung des betreffenden Gegenstands oder der Leistung; er stellt keinesfalls eine Wertermittlung dar und begründet weder Versicherungsschutz noch eine Haftungsbegrenzung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für die ihm anvertraute Ausstattung und Optionen ab deren Übergabe bis zur Rückgabe in gutem Zustand, mit Ausnahme von Schäden durch normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder durch einen Sachmangel.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, die einen Ausstattungsgegenstand oder eine Option ganz oder teilweise unbrauchbar macht, schuldet der Mieter dem Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege (Reparatur- oder Ersatzrechnung):
- die Reparaturkosten, sofern der Gegenstand reparierbar ist;
- andernfalls den Neuwiederbeschaffungswert gemäß folgender Richttabelle, die vom Vermieter aktualisiert und dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt wird:
| Ausstattung oder Option | Richtwert für den Ersatz |
|---|---|
| Markise | 2.000 € |
| E-Bike | 2.000 € |
| Paddleboard (inkl. Paddel, Pumpe und wasserdichtem Sack) | 420 € |
| Paddle-Sitz | 50 € |
| Baby-/Kindersitz | 200 € |
| Bettgitter für Baby/Kind | 45 € |
| Reisebett-Zelt für Babys | 100 € |
| Kissenbezug | 40 € |
| Handtücher | 45 € |
| Bettbezüge | 80 € |
| Bettdecken | 110 € |
| Bettlaken | 60 € |
| Kopfkissen | 50 € |
| Campingtisch | 150 € |
| Campingstuhl für draußen | 140 € |
| NESPRESSO-Maschine | 150 € |
| Heißluftfritteuse | 100 € |
| Topfset (Töpfe, Pfannen, Schüsseln …) | 50 € / Stück |
| Geschirrset (Gläser, Teller, Besteck, Tassen, Schalen, Salatschüsseln) | 20 € / Stück |
| Anschlusskabel | 50 € |
| Auffahrkeile | 50 € |
| Schläuche | 40 € |
| Werkzeugkastenzubehör | 20 € / Stück |
| WC-Kassette | 300 € |
Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter die in Artikel 16 vorgesehenen Meldeformalitäten einzuhalten; andernfalls verliert er das Recht, den geforderten Betrag zu beanstanden.
Die nach diesem Artikel geschuldeten Beträge werden vorrangig gemäß Artikel 6 der Kaution entnommen; reicht diese nicht aus, wird der Restbetrag dem Mieter innerhalb von [noch zu ergänzen] Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs gegen Vorlage der Belege in Rechnung gestellt.
Artikel 11 — Übergabeprotokoll
Bei Abfahrt und bei Rückgabe wird in Anwesenheit beider Parteien ein gemeinsames Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs sowie der Ausstattung und Optionen — innen und außen — erstellt und von beiden unterzeichnet. Bei Abfahrt nimmt sich der Vermieter Zeit, dem Mieter das Fahrzeug und sämtliche übergebene Ausstattung und Optionen vorzuführen (Bedienung von Gas, Elektrik, Sanitäranlagen und Sicherheitsausrüstung), einschließlich der Aushändigung einer schriftlichen Erläuterung.
Sofern im Abfahrtsprotokoll nichts anderes vermerkt ist, gelten das Fahrzeug sowie die Ausstattung und Optionen als in gutem, funktionstüchtigem und gepflegtem Zustand übergeben. Jede bei der Rückgabe festgestellte und bei Abfahrt nicht vermerkte Auffälligkeit wird dem Mieter zugerechnet, sofern er nicht den Gegenbeweis erbringt.
Artikel 12 — Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sowie die Ausstattung und Optionen sorgfältig und ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen und die Straßenverkehrsordnung sowie die in den bereisten Ländern geltenden Vorschriften einzuhalten.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters sind insbesondere untersagt:
- Die Untervermietung oder Überlassung des Fahrzeugs oder der Ausstattung und Optionen an einen nicht im Vertrag angegebenen Dritten.
- Die Nutzung des Fahrzeugs zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern.
- Die Teilnahme an Wettbewerben, Rallyes oder Sportveranstaltungen.
- Das Fahren abseits befestigter, für den Verkehr freigegebener Straßen (Pisten, unbefestigte Wege, Strände usw.).
- Das Ziehen eines Anhängers, Wohnwagens oder sonstigen Fahrzeugs.
- Die Beförderung von mehr Personen als im Fahrzeugschein zugelassen.
Das Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt. Jeder festgestellte Verstoß zieht eine pauschale Vertragsstrafe von 350 € nach sich, die den Wertverlust und die professionelle Grundreinigung des Fahrzeugs abdeckt.
Tiere sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters an Bord erlaubt; dies kann einen Aufpreis im Rahmen der Reinigungspauschale gemäß Artikel 15 nach sich ziehen.
Artikel 13 — Sicherheitsausrüstung und Verhalten bei Zwischenfällen
Das Fahrzeug ist gemäß den geltenden Vorschriften mit einem Feuerlöscher und einem Rauchmelder ausgestattet (je nach Modell zusätzlich mit einem Gas-/Kohlenmonoxidmelder). Ihr Standort und ihre Bedienung werden dem Mieter beim Abfahrtsprotokoll erläutert und im Merkblatt „Vorbeugung, Sicherheit & Risiken“ wiederholt, das mit dem Fahrzeug übergeben wird.
Der Mieter verpflichtet sich, die ihm mitgeteilten Sicherheitshinweise zu beachten, insbesondere bei Brandausbruch oder Verdacht auf ein Gasleck (sofortige Evakuierung, Absperren der Gaszufuhr, sofern gefahrlos möglich, Alarmierung der Rettungskräfte). Jede grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit den Gasanlagen oder den Kücheneinrichtungen begründet die Haftung des Mieters nach Artikel 17.
Artikel 14 — Abmessungen und Fahrweise
Die genauen Abmessungen des Fahrzeugs (Länge, Breite, Höhe) werden dem Mieter beim Abfahrtsprotokoll mitgeteilt und stehen auf dem bei dieser Gelegenheit übergebenen Fahrzeugdatenblatt. Der Mieter bestätigt, über diese Abmessungen und die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen informiert worden zu sein.
Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, zulässiges Gesamtgewicht) entstehen, insbesondere bei der Durchfahrt unter einem Bauwerk oder in einem Parkhaus, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch über den Betrag der gewählten Selbstbeteiligung und der Kaution hinaus, sofern der Schaden diese übersteigt.
Artikel 15 — Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug sowie sämtliche Ausstattung und Optionen sind am vertraglich vereinbarten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückzugeben, in einem Innen- und Außenreinigungszustand, der dem bei Abfahrt festgestellten entspricht, mit entleertem Abwassertank sowie entleerter und ausgespülter WC-Kassette und mit demselben Kraftstoffstand wie bei Abfahrt.
Andernfalls kann eine Reinigungspauschale von 125 € von der Kaution einbehalten werden, gegebenenfalls zuzüglich 100 € für eine nicht entleerte WC-Kassette sowie der Kosten für fehlenden Kraftstoff (zu den tatsächlichen Kosten für die Volltankung — Referenz Total Energie, zuzüglich 30 € Servicegebühr für die Fahrt).
Jede nicht vom Vermieter genehmigte verspätete Rückgabe zieht eine Vertragsstrafe von 45 € je angefangener Stunde nach sich, unbeschadet der Berechnung eines zusätzlichen Miettags zum geltenden Tarif ab mehr als 4 Stunden Verspätung. Ein Mieter, der die Option „Fahrzeugrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten“ gemäß Artikel 9.3 gebucht hat, kann das Fahrzeug zu den Bedingungen dieser Option außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zurückgeben.
Artikel 16 — Panne, Unfall, Schadensfall
Bei einer Panne, einem Unfall oder einem Schadensfall, der das Fahrzeug oder einen Gegenstand der Ausstattung und Optionen betrifft, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls mit der anderen beteiligten Partei einen gemeinsamen Unfallbericht aufzunehmen. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Gendarmerie oder Polizei zu erstatten und diese dem Vermieter binnen 48 Stunden zu übermitteln; andernfalls bleibt der in Artikel 10 genannte Wiederbeschaffungswert vom Mieter in voller Höhe geschuldet.
Wird das Fahrzeug aus einem nicht vom Mieter zu vertretenden Grund stillgelegt, wird der Mieter anteilig für die entgangenen Miettage entschädigt oder erhält vorbehaltlich der Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug.
Artikel 17 — Haftung des Mieters
Außer bei Vorsatz, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder schwerwiegendem Verstoß gegen diese AMB ist die finanzielle Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug auf den Betrag der nach Artikel 7 gewählten Selbstbeteiligung begrenzt. In den genannten Fällen erstreckt sich die Haftung des Mieters für das Fahrzeug auf den gesamten dem Vermieter entstandenen Schaden.
Diese Begrenzung gilt nicht für die in Artikel 9 genannte Ausstattung und Optionen, deren Haftungsregelung — unbegrenzt und dem tatsächlich erlittenen und belegten Schaden angemessen — in Artikel 10 festgelegt ist.
Persönliche Gegenstände, die während oder nach der Miete im Fahrzeug zurückgelassen werden, sind durch keine Versicherung des Vermieters gedeckt und verbleiben in der alleinigen Verantwortung des Mieters.
Artikel 18 — Geografische Beschränkungen
Das Fahrzeug darf in Kontinentalfrankreich und in den folgenden Ländern der Europäischen Union bewegt werden: [noch zu ergänzen]. Jedes Verlassen dieses Gebiets bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters; andernfalls verliert der Mieter den Versicherungsschutz und setzt sich den geltenden zivil- und strafrechtlichen Folgen aus.
Artikel 19 — Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der einschlägigen Rechtsprechung. Kann das Fahrzeug aus diesem Grund nicht bereitgestellt werden, erstattet der Vermieter dem Mieter sämtliche gezahlten Beträge, einschließlich für das Paket, die optionale Selbstbeteiligung und die gebuchten Optionen, ohne weitere Entschädigung.
Artikel 20 — Personenbezogene Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten (Identität, Führerschein, Kontaktdaten) werden vom Vermieter ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und der Miete sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verarbeitet, für eine Dauer, die das dafür Erforderliche zuzüglich der gesetzlichen Verjährungsfristen nicht überschreitet. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem französischen Datenschutzgesetz hat der Mieter ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, das er unter bonjour@neo-nomad.com ausüben kann.
Artikel 21 — Beschwerden und Verbraucherschlichtung
Beschwerden können schriftlich an den Vermieter unter bonjour@neo-nomad.com gerichtet werden. Gemäß Artikel L. 616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs hat der Mieter als Verbraucher, sofern innerhalb einer angemessenen Frist keine gütliche Einigung erzielt wird, das Recht, kostenfrei die folgende Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen: [noch zu ergänzen].
Artikel 22 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese AMB unterliegen französischem Recht. Im Streitfall und mangels gütlicher Einigung oder Schlichtung behält der Mieter als Verbraucher das Recht, das Gericht seines Wohnsitzes oder das des Sitzes des Vermieters anzurufen, gemäß den Artikeln 42 ff. der französischen Zivilprozessordnung.
Artikel 23 — Annahme
Die Unterzeichnung dieser AMB und/oder die Übernahme des Fahrzeugs bedeuten die vorbehaltlose Annahme sämtlicher Bestimmungen durch den Mieter sowie des bei der Buchung gewählten Pakets, der Stufe der Selbstbeteiligung und der Optionen, einschließlich der in Artikel 10 genannten Wiederbeschaffungswert-Tabelle, von der der Mieter vor Vertragsschluss Kenntnis genommen zu haben bestätigt.
